Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kartenrückgabe – Veranstaltungstickets
Für Tickets zu Veranstaltungen mit festem Termin gelten bei Rückgabe die folgenden Erstattungskonditionen:
| Rückgabe | Erstattung |
|---|---|
| Bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin | 80 % des Kaufpreises |
| 1 Monat bis 10 Tage vorher | 70 % des Kaufpreises |
| 10 bis 4 Tage vorher | 30 % des Kaufpreises |
| Ab 3 Tage vorher | Keine Erstattung |
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veranstaltungen
Diese Bedingungen gelten zur Durchführung von Veranstaltungen im und am Café Sand und in und an allen vom Café Sand bzw. von der Hal över Betriebsgesellschaft mbH bewirtschafteten und betreuten Bereichen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen durch die Hal över Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend Hal över genannt.
1. Die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen von Veranstaltungen, die das gastronomische Angebot, den Ablauf von Veranstaltungen und weitere Leistungen und Lieferungen beinhalten, sind für den Veranstalter und für Hal över bindend.
2. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei Vertragsabschluss sind 10 % vom zu erwartenden Rechnungsbetrag als Anzahlung zu leisten. Gegebenenfalls kann vor der Veranstaltung eine weitere Anzahlung fällig werden.
4. Die Rechnungen von Hal över sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Bei der Kalkulation unserer Speisenbüfetts setzen wir eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Gästen voraus. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechnen wir einen Aufschlag des in Auftrag gegebenen Speisenbüfetts pro teilnehmende Person.
Der Veranstalter muss Hal över die endgültige Zahl der Teilnehmer mindestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für Reduzierungen von gemeldeten Personenzahlen unter 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir dem Auftraggeber 50 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen, bei der Unterschreitung von 24 Stunden berechnen wir 100 % der gastronomischen Leistungen. Bei der Überschreitung der gemeldeten Personenzahl ohne vorherige Information an Hal över übernimmt Hal över keine Gewähr für die Quantität der Speisen- und Getränkeversorgung bei der Veranstaltung sowie die personelle Betreuung der Veranstaltung.
6. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies Hal över zu verantworten hat, so behält Hal över den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen.
Bei Stornierungen unter 3 Monaten vor der Veranstaltung erhebt Hal över eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages, unter 1 Monat 30 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages, bis 10 Tage 75 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages. Bei Stornierungen, die weniger als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnen wir 80 % der vereinbarten Leistungen.
7. Im Falle von behördlichen Anordnungen und/oder Gesetzen oder Verfügungen, z. B. – aber nicht ausschließlich – im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz, können vertraglich vereinbarte Leistungen auch einseitig durch Hal över geändert werden, um den zum Leistungszeitpunkt gültigen Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen gerecht zu werden. Diese können, neben anderen, sein: Änderung der Tisch-/Sitzordnung, um z. B. Abstandsregeln einzuhalten; das Untersagen von Tanz; Verbot von Selbstbedienung an Büfetts; Begrenzung der Teilnehmerzahl; Tragen von Schutzkleidung und/oder Masken (MNS) durch Gäste und/oder Personal; Verbot oder Einschränkung beim Ausschank von Getränken (z. B. Alkoholverbot) und beim Speisenangebot (z. B. Verbot vom Angebot nicht durchgegarter Speisen). Grundsätzlich besteht in diesen und vergleichbaren Fällen kein Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz für den Leistungsempfänger (Kunden).
Hal över wird sich aber immer bemühen, mit dem Leistungsempfänger (Kunden) erforderliche Änderungen im Vorfeld der Veranstaltung abzustimmen, sofern dieses als praktikabel und zumutbar angesehen werden kann.
Sollte eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, weil es aufgrund zum Leistungszeitpunkt gültiger behördlicher Anordnungen und/oder Gesetze oder Verfügungen explizit nicht gestattet ist (z. B. Schließung von Gastronomie), besteht beiderseits, für Hal över und Leistungsempfänger (Kunde), kein gegenseitiger Anspruch auf Schadensersatz. Hiervon unberührt bleiben ggf. entstehende Ansprüche gegenüber Dritten (z. B. Behörden).
Für den Fall, dass Veranstaltungen mit Einschränkungen durchgeführt werden können/dürfen, gelten grundsätzlich die Stornierungsbedingungen (siehe Punkte 5 und 6), selbst wenn diese Einschränkungen Auswirkungen auf den geplanten Charakter der Veranstaltung haben.
8. Bei Pauschalveranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet Hal över nicht eingeschlossene Leistungen per Einzelnachweis.
9. Wünscht der Veranstalter mehr Personal, als erfahrungsgemäß von Hal över eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.
10. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Hal över kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Hal över behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall Reinigungs- und/oder Reparaturkosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial, Bannern, Flaggen oder sonstigen Gegenständen muss durch Hal över genehmigt werden. Unabhängig davon, ob eine Anbringung außen oder innen geplant ist, sind Texte und/oder Motive Bestandteil einer solchen Genehmigung. Hal över kann das Anbringen und/oder die Verwendung untersagen.
Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann Hal över eine Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Hal över haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Feuerwerkskörper, Bengalische Fackeln, Wunderkerzen oder Vergleichbares dürfen weder im noch am Café Sand verwendet oder gelagert werden. Gleiches gilt auch für alle Arten von Gegenständen, deren Besitz und/oder Nutzung im öffentlichen Raum nicht gestattet ist bzw. gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
11. Soweit Hal över für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Hal över von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
12. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen werden eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit Hal över und richtet sich nach dem entgangenen Umsatz.
13. Veröffentlichungen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Hal över. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen von Hal över beeinträchtigt, so hat Hal över das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten Punkt 5 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Hat Hal över begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann sie die Veranstaltung absagen oder abbrechen.
15. Die Haftung für Kinder obliegt den Eltern bzw. Begleitpersonen.
16. Hal över hat das Hausrecht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
17. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Hal över.
18. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von Hal över auf Verlangen ausgehändigt.
Bremen, im August 2026